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Baby-Versicherungs-Garantie: Für alle Fälle abgesichert!

Eine Geburt ist für viele Eltern das schönste und emotionalste Erlebnis ihres Lebens – im besten Fall läuft in den 9 Monaten bis zur Entbindung, währenddessen und danach alles nach Plan und Sie können ein gesundes Baby in Ihrer Familie willkommen heißen. Doch es gibt auch mögliche Komplikationen, die während Schwangerschaft und Geburt auftreten können.

Beckenlage: die Geburt auf den Kopf gestellt!

Während beispielsweise die meisten Kinder aus der sogenannten Schädellage, also mit dem Köpfchen zuerst, geboren werden, kann es vorkommen, dass sich Babys für die umgekehrte Richtung, die sogenannte Beckenendlage, entscheiden. Warum ein Baby in Beckenendlage liegt, bleibt häufig ungeklärt. Mögliche Ursachen sind:

  • Vermindertes Fruchtwasser
  • Unübliche Form der Gebärmutterhöhle
  • Myome (Knoten in der Gebärmutter)
  • Tiefsitzende Plazenta
  • Unübliche mütterliche Beckenform
  • Sehr großes Baby
  • Noch nicht erfolgte Drehung bei Frühgeburt

Bei einer Erstgeburt sollte die Drehung des Kindes in Schädellage in der Regel bis zur 37. Schwangerschaftswoche erfolgt sein, ab der zweiten Geburt kann die Lageänderung auch später erfolgen. Wichtig ist hierbei die rasche und ausführliche Beratung und Betreuung durch Expert:innen auf dem Gebiet, um die beste und individuell passende Lösung für Sie zu finden.

Bei Geburt und Schwangerschaft auf Nummer Sicher gehen

Für diese und andere Komplikationen – aber auch einfach nur, um auf Nummer Sicher zu gehen – bietet sich für alle bereits privat versicherten Eltern die sogenannte „Baby-Versicherungs-Garantie“ an. Diese stellt sicher, dass ein Neugeborenes unabhängig vom Gesundheitszustand in einer bestehenden Krankenversicherung eines Elternteils mitversichert wird.

Von einer Beckenendlage sind zwar nur 5% aller Kinder betroffen, jedoch gibt es allerlei andere Komplikationen, die rund um die Geburt auftreten können. So kamen etwa im Jahr 2022 in Österreich ca. 5.600 Frühgeburten zur Welt – das entspricht einem Anteil von 7 Prozent. Frühgeburten können mit gesundheitlichen Problemen der Frühchen und einem Mehr an Behandlung und Betreuung von Mutter und Kind einhergehen. Derzeit werden außerdem im Rahmen des Gesundheitsprogramms der MedUni Wien 80-100 Kinder pro Jahr in den ersten Lebenstagen mit einer schwerwiegenden Erkrankung behandelt.

In diesen und anderen ähnlichen Fällen würden die Krankenversicherungen die Mitversicherung des Babys ablehnen können. Mit Baby-Versicherungs-Garantie geht das aber nicht!

Voraussetzungen für die Baby-Versicherungs-Garantie:

  • Die Krankenversicherung des Elternteils muss mindestens seit 3 Monaten bestehen
  • Alle im gemeinsamen Haushalt lebenden leiblichen Kinder sind ebenfalls seit mindestens 3 Monaten versichert
  • Der Antrag für die Mitversicherung des Neugeborenen muss innerhalb von 1 Monat ab Geburt bei der Versicherung eintreffen

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