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Was bedeutet Baby-Option?

Gleich vorweg: private Krankenversicherungen können den Versicherungsschutz von Neugeborenen ablehnen, Leistungen ausschließen oder eine Mehrprämie verlangen. Versicherungen machen das in zwei konkreten Fällen in der Praxis:

  • Wenn das Baby vor der 37. SSW entbunden wird, es sich also per Definition um eine Frühgeburt handelt. Das betrifft rund 9 % aller Neugeborenen.
  • Der zweite Fall tritt ein, wenn beim Neugeborenen eine „behandlungswürdige“ Erkrankung festgestellt wird. Das klingt im ersten Moment schlimm, in der Regel handelt es sich aber nicht um eine schwerwiegende Krankheit. Sehr häufig sind das Babys mit Hüftdysplasien, mit Phimosen, einem Sichelfuß oder einer unreifen Hüfte.

Mit Baby-Option zu 100 % sicher

Es gibt verschiedene Formen von privaten Krankenversicherungen mit Baby-Option. Alle Varianten haben jedoch folgende Voraussetzungen, die Sie wissen müssen.

  • Um eine Krankenversicherung für das Neugeborene zu garantieren, muss zumindest ein Elternteil bereits eine bestehende Krankenversicherung besitzen, denn für Babys allein gibt es keine Versicherungsgarantie.
  • Auch muss beachtet werden, seit wann die Versicherung des Elternteils besteht. Diese muss zumindest schon seit drei Monaten existieren.
  • Der Mitversicherungsschutz des Neugeborenen wird maximal im Ausmaß der Versicherung des Elternteils garantiert und kann somit nicht höher sein.
  • Um sein Baby mitzuversichern, muss eine gewisse Frist eingehalten werden, die von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich sein kann und sich von einem Monat bis zu zwölf Monaten erstrecken kann.

3 Grundtypen von Baby-Versicherungs-Garantien (Baby-Option):

  1. Die Baby-Versicherungs-Garantie ist bereits gratis in der Versicherung des Elternteils enthalten. In Österreich bieten diese Umsetzung drei Versicherungen an, wo somit keine zusätzlichen Kosten anfallen. Das entspricht dem Idealfall.
  2. Bei drei Versicherungen kann die Baby-Versicherungs-Garantie als eigenständiger Tarif mit einer Monatsprämie von € 3,00 bis € 4,20 vor Eintritt der Schwangerschaft dazu genommen werden.
  3. Eine Versicherung verzichtet zwar auf das Recht der Ablehnung des Neugeborenen, verrechnet aber einen Risikozuschlag, wenn das Kind ein erhöhtes Risiko bedeutet.

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Das vollständige YouTube-Video finden Sie hier.

[Q&A]: Was ist nun die Baby-Option, Baby-Versicherungs-Garantie, oder Zwergerlschutz? Welche Voraussetzungen sind für die Baby-Option erforderlich und wie lautet nun die Regel?

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„Durchs Reden kommen d'Leut zam“ sagt eine österreichische Weisheit und ja, das trifft sogar besonders auf private Krankenversicherungen zu.

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